Kosten und Erstattung

Im Normalfall reichen privatversicherte  Patienten die von mir erstellten Rechnungen bei ihrer Versicherung ein und bekommen diese dementsprechend erstattet.

Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Heilpraktikerzusatzversicherung abzuschließen. Sie zahlen dann einen monatlichen Zusatzbetrag (oft nicht höher als 15,00€) und haben eine 100%ige Abdeckung von Heilpraktikerleistungen und naturheilkundlichen Medikamenten.
Weitere Informationen hierzu finden sie unter den gängigen Internetportalen.


Die Abrechnung erfolgt weitestgehend gemäß dem Gebührenverzeichnis (GebüH)  für Heilpraktiker von 1985. Die GebüH gibt Berechnungsspielräume für Therapieverfahren an. Da seit 1985 keine  Angleichung an gestiegene Lebenshaltungskosten mehr erfolgte werden häufig die dort genannten Höchstsätze berechnet oder gesonderte Vereinbarungen getroffen.